Rahmenvereinbarung BSB-BASFI

Rahmenvereinbarung Regionale Kooperationen zwischen Schule und Jugendhilfe
für die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonders herausforderndem Verhalten vom 01.02.2013

„In der Rahmenvereinbarung verständigen sich die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und die Bezirke auf Grundlagen für den Abschluss von regionalen Kooperationen zwischen Schule und Jugendhilfe. …

Erreicht werden sollen mit diesen Angeboten zwischen 300 bis 400 Kinder und Jugendliche mit besonders herausforderndem Verhalten. Sie sollen durch partnerschaftliches und abgestimmtes Handeln zwischen Schule und Jugendhilfe vor Ort gestärkt und zum Verbleib in der Schule gestützt werden.
Die Schulen sollen durch die systematische Vernetzung gestärkt, ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung, insbesondere Unterbringungen in Heimen außerhalb Hamburgs soll vorgebeugt werden.

Das besondere Ziel ist es, Chancengerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen, insbesondere auch aus Risikofamilien durch Kooperationen zu fördern und ihnen eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. …

Intensive Elternarbeit
Parallel zu den individuellen Hilfe- und Förderangeboten für die Kinder und Jugendlichen erfolgt eine zwischen allen Kooperationsbeteiligten abgestimmte intensive Elternarbeit, über
die die Eltern möglichst aktiv in die schulische Förderung ihrer Kinder mit einbezogen werden. Gleichzeitig sollen die Erziehungskompetenzen der Eltern hergestellt oder wieder hergestellt
werden….

Der Zugang erfolgt in der Regel über zwei Wege:
Über die ReBBZ: Die Schule meldet ein Kind bzw. einen Jugendlichen mit besonders herausforderndem sozialem Verhalten beim zuständigen ReBBZ oder bei der Beratungsstelle
Gewaltprävention an. Das ReBBZ berät je nach Bedarf die Schule und die Eltern und begleitet die Schülerin bzw. den Schüler. Reicht die Unterstützung durch das ReBBZ nicht aus,
schaltet es unter Beteiligung der Eltern den ASD ein. Liegen aus der Sicht der Schule oder des ReBBZ Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung vor, erfolgt eine Information an den
ASD auch ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten.

Über die Fachämter der Jugend- und Familienhilfe/Jugendämter: Fallzuständige Fachkräfte im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) der Fachämter der Jugend- und Familienhilfe oder im
Familien Interventionsteam (FIT) wenden sich an das ReBBZ, wenn in einer Familie massive Schulprobleme ihrer Kinder bzw. Jugendlichen mit extremen häuslich-familiären Problemen
zusammentreffen. Die Entscheidung, welche Kinder und Jugendlichen in das Kooperationsprojekt aufgenommen werden, treffen das zuständige ReBBZ und die zuständige ASDAbteilung
bzw. das FIT in fallbezogenen gemeinsamen Konferenzen. Bei der Entscheidungsfindung sind die im Einzelfall beteiligten Schulen sowie die mit der Umsetzung der Maßnahmen
beauftragten Träger der Jugendhilfe mit einzubeziehen.“